Re: Aufhebung der Versicherunspflicht bei Student? (Private Krankenversicherungen)

Torsten, Freitag, 20.04.2007, 19:11 (vor 6428 Tagen) @ Sven

Die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht besteht grundsätzlich nur zu Beginn des Studiums. Im umgekehrten Falle, z.b. Wegfall der Beihilfe besteht auch keine Möglichkeit in die GKV zu wechseln( z.B. Kinder von Beamten).

Macht die Doppelversicherung wirtschaftlich Sinn? Die GKV interessier es in der Regel nicht was privat noch alles gemacht wird. Wie das umgekehrt bei der PKV aussieht weis ich nicht.


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