Re: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Montag, 10.12.2007, 16:35 (vor 6195 Tagen) @ Marin

Sie entschuldigen, aber Ihnen ist scheinbar nicht zu helfen, denn es kam schon einmal raus und Sie stehen im Sperrverzeichnis der deutschen Versicherungswirtschaft. Dass das so sein darf, haben Sie unterschrieben, als Sie die erste PKV abgeschlossen haben.

Sie scheinen den Ernst der Lage nicht verstanden zu haben. Denn beim zweiten Mal ist es keine Lüge oder ein Vergessen, sondern Versicherungsbetrug. Ich empfehle Ihnen außer den einschlägigen Paragraphen des Versicherungsvertragsgesetzes auch eine Lektüre des Strafgesetzbuches und der Schadenersatzregelungen des BGB.

Sie können dann natürlich noch in 50 Jahren gekündigt werden, da Versicherungsbetrug im Gegensatz zu Vergesslichkeiten nie verjährt. Das wird ein Spaß, dann als armer Kranker den überteuerten Basistarif ohne Mitnahme der Rücklagen bei einem anderen Versicherer bezahlen zu müssen und noch einiges nachzahlen zu müssen.

Denn eins wissen Sie wohl noch nicht: Der bisherige Versicherer darf die Versicherung nach dem Standard- bzw. Basistarif ablehnen wegen gestörter Vertrauensgrundlage!


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