Re: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Private Krankenversicherungen)
Nochmal lügen bringt nichts! Sie könnten ja wirklich schwer (=teuer) krank werden und bleiben dann auf hohen Kosten sitzen.
Vielleicht sieht ja eine andere PKV Ihre Krankheit nicht als so schwerwiegend an: Gehen Sie hier den Weg einer Ausschreibung über einen Makler/freien Versicherungsberater.
Zu den Gruppentarifen: Das sind meist Normaltarife mit einer gesonderten Beitragsstruktur, die meist einige Prozent billiger sind als die Normaltarife. Es herrscht Kontrahierungszwang, jedoch die Möglichkeit zu Risikozuschlägen bis zu 1000%, was das ganze sehr unattraktiv macht und somit wiederum eine Ausschreibung notwendig macht.
Je nach Schwere der Erkrankung bleibt damit nur der Standard- bzw. ab 1.1.2009 der Basistarif.
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- Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht -
Martin,
10.12.2007, 09:29
- Re: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht -
Thomas,
10.12.2007, 13:54
- Re: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht -
Marin,
10.12.2007, 14:03
- Re: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht - Thomas, 10.12.2007, 16:35
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Marin,
10.12.2007, 14:03
- Re: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht -
Thomas,
10.12.2007, 13:54