Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
meine PKV hat mir zum 30.09.2007 den Vertragsrücktritt wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht erklärt. Es handelte sich um eine Vorerkrankung, an die ich bei Vertragsabschluss nicht gedacht habe und die ich als nicht schwerwiegend eingestuft habe.
Nun stellt sich für mich die Frage, wo und wie ich mich weiter versichern soll. Zur Wahl stehen:
1. PKV - Standardtarif -> absoluter Notfall
2. PKV - normaler Tarif
3. PKV - Gruppentarif
Wenn ich meine Vorerkrankungen angeben würde, werde ich vermutlich bei keiner PKV in dem normalen Tarif genommen, evtl. mit exorbitanten Risikozuschlägen. Es bleibt also der Standardtarif oder ein Gruppentarif.
Frage:
Hat jemand Erfahrungen mit einem Gruppentarif? Welche Nachteile können daraus entstehen?
Außerdem überlege ich mir, einen Antrag zu stellen, wo ich meine Vorerkrankungen NICHT angebe und einen neuen Hausarzt als Referenz nenne. So könnte hier die PKV eigentlich nichts herausfinden, oder? Ich gehe davon aus, dass meine Vorerkrankungen in den nächsten Jahren keine Beschwerden verursachen.
Bin über jeden Nachricht dankbar!!
Gruß Martin
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- Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht -
Martin,
10.12.2007, 09:29
- Re: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht -
Thomas,
10.12.2007, 13:54
- Re: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht -
Marin,
10.12.2007, 14:03
- Re: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht - Thomas, 10.12.2007, 16:35
- Re: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht -
Marin,
10.12.2007, 14:03
- Re: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht -
Thomas,
10.12.2007, 13:54