Re: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Private Krankenversicherungen)

Marin @, Montag, 10.12.2007, 14:03 (vor 6195 Tagen) @ Thomas

Danke für die Antwort.

Was heißt "lügen"... ich habe bei meiner 1. Antragsstellung nicht bewußt falsche Angaben gemacht.

Aber die Wahrscheinlichkeit, dass das raus kommt ist doch nahezu Null, oder?


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