Re: Kündigung des Krankentagegeldes (Private Krankenversicherungen)
Erst einmal ein paar Fragen:
1. Sind Sie bei dieser PKV auch privat vollversichert? Denn dann ist eine Kündigung des Krankentagegelds schlichtweg nicht möglich, es sei denn Nr. 2+3 wären der Fall!
2. Ist ein Wartezeiterlass beantragt worden aufgrund der Vorversicherungszeit? Sind im Vertrag falsche Angaben zur Vorversicherung gemacht worden? Dann ist der ganze Vertrag in Gefahr, d.h. Sie müssen sofort einen in Sachen Versicherungsrecht versierten Rechtsantwalt aufsuchen!
3. Haben Sie überhaupt genügend Einkommen? D.h. Sie dürfen nie mehr Krankengeld versichert haben als Sie verdient haben. Es gesetzlich nämlich in Deutschland verboten, durch das Kranksein einen Gewinn zu machen! Hier darf aber nur das Krankentagegeld von der PKV nach unten angepasst werden!
zu Ihren Fragen:
zu 1: Ja, Mitwirkungspflicht! Aber bevor Sie irgendetwas tun, gehen Sie besser zum Rechtsanwalt!
zu 2: Nur, wenn Sie gelogen hätten im Antragsformular!
gesamter Thread:
- Abzüge beim Krankentagegeld -
Willy,
17.12.2007, 13:13
- Re: Abzüge beim Krankentagegeld -
Matze,
20.12.2007, 07:09
- Re: Abzüge beim Krankentagegeld -
Willy,
20.12.2007, 09:29
- Re: Abzüge beim Krankentagegeld - RW, 20.12.2007, 18:21
- Kündigung der Gewerberäume während Krankentagegeld? -
Judy,
04.02.2008, 12:50
- Re: Kündigung der Gewerberäume während Krankentagegeld? - toledo, 05.02.2008, 11:25
- Kündigung der Gewerberäume während Krankentagegeld? -
Judy,
04.02.2008, 13:07
- Re: Kündigung der Gewerberäume während Krankentagegeld? - Andrea, 24.02.2008, 13:33
- Re: Abzüge beim Krankentagegeld -
Willy,
20.12.2007, 09:29
- Kündigung des Krankentagegeldes -
schorsch,
26.08.2008, 14:33
- Re: Kündigung des Krankentagegeldes -
Thomas,
27.08.2008, 01:24
- Re: Kündigung des Krankentagegeldes - schorsch, 27.08.2008, 16:25
- Re: Kündigung des Krankentagegeldes -
Thomas,
27.08.2008, 01:24
- Re: Abzüge beim Krankentagegeld -
Matze,
20.12.2007, 07:09