Re: Kündigung der Gewerberäume während Krankentagegeld? (Private Krankenversicherungen)

Andrea @, Sonntag, 24.02.2008, 13:33 (vor 6119 Tagen) @ Judy

Hi Judy, ich habe zwar keine Ahnung vom Mietrecht und welche Optionen Du hast, möchte Deine Aufmerksamkeit aber auf die Bedingungen der PKV - Krankentagegeldzahlung - lenken (Informiere Dich ganz genau, hier gibt es riesen Unterschiede: Eigentlich zahlen die privaten Versicherer, so wird man ja bei Vertragsabschluss geködert, quasi "open end", also über die 78 Wochen der GKV hinaus. Uneigentlich kommen sie einem im Leistungsfall mit einem "Arzt ihres Vertrauens", der dann im Sinne der Krankenkasse zusehen soll, daß er die Kunden "berufsunfähig" erklärt, d.h., daß diese auf unbekannte Zeit mehr als 50 % beeinträchtigt sind. Wenn diese Erklärung vorliegt, kann die Krankenkasse sofort das Krankentagegeld kündigen d.h. dieses wird in so einem Fall max. 3 Monate weitergezahlt und dann macht man die lange Nase........
Gute Besserung


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