Re: Abzüge beim Krankentagegeld (Private Krankenversicherungen)

RW, Donnerstag, 20.12.2007, 18:21 (vor 6185 Tagen) @ Willy

Hallo,

die PKV zahlt pauschal Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (wird nicht vom Krankentagegeld abgezogen). Die RV entscheidet jeder PKV-Versicherte, ob er die Beiträge selber (weiter)zahlt. Bezüglich der Vor- und Nachteile am besten bei den Beratungsstellen der RV nachfragen (es gibt Fristen zu beachten!!). Die KV und PV sind bei bei PKV-Versicherten in voller Höhe weiterhion an die PKV zu zahlen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum