Kündigung des Krankentagegeldes (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Mir wurde von meinem Versicherungsvertreter mitgeteilt, dass meine PKV mir mein Krankentagegeld aus dem Vertrag streichen/kündigen möchte; es sei denn ich weise nach, dass ich schon immer Krankentagegeld berechtigt gewesen bin.
Bin aktuell seit 2,5 Jahren in der PKV, davor war ich 2 jahre in einer anderen PKV, der Nachweis darüber liegt der aktuellen Krankekasse vor, und noch davor war ich in der GK.
Nun soll ich auch noch den Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen, dass ich dort Krankentagegeld berechtigt gewesen bin ( ist mittlerweile 5 Jahre her)
1.Bin ich nun tatsächlich dazu verpflichtet diese Angaben zu erbringen?
2.Kann mir die PKV das Krankentagegeld kündigen, wenn ich davor in der GKV nicht berechtigt war?
Hoffe habe mich verständlich ausgedrückt.
Wäre über eine Antwort, welche mir weiterhilft, sehr erfreut.
Grüße
schorsch
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- Abzüge beim Krankentagegeld -
Willy,
17.12.2007, 13:13
- Re: Abzüge beim Krankentagegeld -
Matze,
20.12.2007, 07:09
- Re: Abzüge beim Krankentagegeld -
Willy,
20.12.2007, 09:29
- Re: Abzüge beim Krankentagegeld - RW, 20.12.2007, 18:21
- Kündigung der Gewerberäume während Krankentagegeld? -
Judy,
04.02.2008, 12:50
- Re: Kündigung der Gewerberäume während Krankentagegeld? - toledo, 05.02.2008, 11:25
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Judy,
04.02.2008, 13:07
- Re: Kündigung der Gewerberäume während Krankentagegeld? - Andrea, 24.02.2008, 13:33
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Willy,
20.12.2007, 09:29
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schorsch,
26.08.2008, 14:33
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Thomas,
27.08.2008, 01:24
- Re: Kündigung des Krankentagegeldes - schorsch, 27.08.2008, 16:25
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Thomas,
27.08.2008, 01:24
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Matze,
20.12.2007, 07:09