Re: Beamtin in der Beurlaubung (Private Krankenversicherungen)
Da Sie die Familienversicherung beantragt haben, ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz nicht mehr viel zu machen. Auch einen Anspruch auf Anwartschaft haben Sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz erst nach dem 1.1.2009, wenn die Debeka nichts anderes vorsieht. Sie haben sich aus Unkenntnis des Rechtslage leider in eine verflixte Situation manövriert.
Und nun der Paragraph aus dem Versicherungsvertragsgesetz, denn das SGB V, das uns RW so gerne zitiert, hilft in Sachen PKV nur wenig:
§ 199 VVG (Neufassung, allerdings identisch mit Altfassung §178e)
Beihilfeempfänger
(2) Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Wird der Antrag innerhalb von sechs (ALTES RECHT 2) Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren.
Sie sehen, Sie haben jetzt eine 6-Monatsfrist, Ihr Vertrag ist ein Altfall und Sie haben die 2-Monatsfrist verpennt. Für Altverträge gilt leider erst das neue VVG ab 1.1.2009! Bis dahin müssen Sie notgedrungen die bisherigen 20%-Tarife der Kinder beibehalten, falls die Debeka eine Weiterführung verweigert, da sonst eine neue Gesundheitsprüfung nötig wird.
Allerdings gibt es einen schönen Link der Debeka im Netz zum neuen VVG:
http://www.debeka.de/unternehmen/presse/presse/vvg_reform1.pdf
Dort wird großmundig das Gegenteil dessen versprochen, was Ihnen geschehen ist. Ich würde eine Vorstandsbeschwerde vornehmen und mit dem hinweis auf diese Presseerklärung mit der Presse drohen. Dies ist der einzige Weg, wenn die Debeka die Allg. Versicherungsbedingungen nicht schon geändert hat, da Sie leider alle Fristen verpasst haben.
Zu den aufgelaufenden Kosten: Diese kann Ihnen niemand außer der Debeka erstatten, wenn es Ihnen gelingt, rückwirkend eine 100%-PKV durchzubringen.
gesamter Thread:
- Beamtin in der Beurlaubung -
Ingendoh,
28.01.2008, 10:39
- Re: Beamtin in der Beurlaubung -
Thomas,
28.01.2008, 14:33
- Re: Beamtin in der Beurlaubung -
Ingendoh,
28.01.2008, 15:50
- Re: Beamtin in der Beurlaubung - RW, 28.01.2008, 18:26
- Re: Beamtin in der Beurlaubung -
Thomas,
28.01.2008, 22:20
- Re: Beamtin in der Beurlaubung -
Ingendoh,
29.01.2008, 14:59
- Re: Beamtin in der Beurlaubung - Lieth, 28.04.2008, 22:58
- Re: Beamtin in der Beurlaubung -
Ingendoh,
29.01.2008, 14:59
- Re: Beamtin in der Beurlaubung -
Ingendoh,
28.01.2008, 15:50
- Re: Beamtin in der Beurlaubung -
Thomas,
28.01.2008, 14:33