Re: Beamtin in der Beurlaubung (Private Krankenversicherungen)
Sie leben wohl in einem der wenigen Bundesländer, die diesen Quatsch noch machen. Die meisten hatten ein Einsehen in den Unsinn dieser Regelung.
Nun zu den Details:
Was die Debeka macht, ist schlichtweg rechtswidrig. Die Kinder sind bei der Geburt wohl noch beihilfefähig gewesen, da Ihre Frau nur im Mutterschutz war und damit Beamtin war. Also konnten die Kinder ohne Gesundheitsprüfung in die Debeka. Bei Wegfall der Beihilfe hat man nach dem Versicherungsvertragsgesetz (sowohl alte als auch neue Version) einen Anspruch, sich zu 100% privat zu versichern. Es ist irrelevant, ob hier irgendwo die Möglichkeit zur Familienversicherung besteht, solange diese nicht bei der GKV beantragt wurde. Wichtig ist, dass die PKV Ihrer Frau nicht vor dem Tag der Geburt rückwirkend in Anwartschaft gestellt wird.
Drohen Sie mit einem Rechtsanwalt.
Zu der Zusatzversicherung: Die Debeka hat - da die DEutsche BEamtenkrankenKAsse nur Beihilfe interessiert - leider keine Zusatztarife, die die Kinder ambulant zu Privatpatienten machen. Darüber sollte der Verein seine zukünftigen Mitglieder bei den Anwerbungen einmal hinweisen, dass man sich der Menschen im Zweifelsfall sofort entledigen will und der GKV alles "übereignet".
Und noch eines: Wenn Sie haben wollen, dass Ihre Kinder Privatpatientenstatus haben, dann müssen Sie - da wohl keine Gesundheitsprüfung bestanden wird - zu einer Kasse (z.B.Techniker Kasse) wechseln, die gegen einen Aufpreis einen Restkostenwahltarif für das Kostenerstattungsverfahren anbietet, also sie ambulant zum Privatpatient macht. Diese Wahl kann für jede Person einzeln getroffen werden, bindet Sie aber 3 Jahre an die entsprechende GKV. Die BIG bietet meines Wissens nur den gesetzlich vorgeschriebenen Kostenerstattungstarif an, zu dem Sie sich dann bei einer PKV einen Zusatztarif versichern müssen - aber rufen Sie einfach an, ich kenne mich mit den BKKs nicht so gut aus, da ich nur mit PKV zu tun habe.
Zu den Beiträgen: Sie haben bei Pflicht oder Familienversicherung nur die Möglichkeit zwei Monate im Nachhinein zu kündigen bzw. alles auf Anwartschaft zu stellen. Ich finde das alles aber sehr unseriöse von der Debeka, dann zwar auf Mindestvertragslaufzeiten bzw. auf diese 2-Monatsgrenze zu pochen, aber keine Vollversicherung anzubieten. Da sucht man sich auch nur die § des Versicherungsvertragsgesetzes raus, die einem passen.
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- Beamtin in der Beurlaubung -
Ingendoh,
28.01.2008, 10:39
- Re: Beamtin in der Beurlaubung -
Thomas,
28.01.2008, 14:33
- Re: Beamtin in der Beurlaubung -
Ingendoh,
28.01.2008, 15:50
- Re: Beamtin in der Beurlaubung - RW, 28.01.2008, 18:26
- Re: Beamtin in der Beurlaubung -
Thomas,
28.01.2008, 22:20
- Re: Beamtin in der Beurlaubung -
Ingendoh,
29.01.2008, 14:59
- Re: Beamtin in der Beurlaubung - Lieth, 28.04.2008, 22:58
- Re: Beamtin in der Beurlaubung -
Ingendoh,
29.01.2008, 14:59
- Re: Beamtin in der Beurlaubung -
Ingendoh,
28.01.2008, 15:50
- Re: Beamtin in der Beurlaubung -
Thomas,
28.01.2008, 14:33