Re: Beamtin in der Beurlaubung (Private Krankenversicherungen)

Ingendoh @, Montag, 28.01.2008, 15:50 (vor 6146 Tagen) @ Thomas

Guten Tag, danke für die Antwort.
Ich möchte den Sachverhalt nochmal konkretisieren.Wir wohnen in NRW.
Meine Frau ist nicht wegen Geburt also Mutterschutz beurlaubt sondern auf grund der Erziehung unserer Kinder, die sind 8 und 11 Jahre und das ganze ohne Bezüge befristet auf ein Jahr( § 85 a Abs. 1 Nr. 2 LBG).
Während der Beschäftigung meiner Frau waren diese ohne Probleme über die Beihilfe und die DEBEKA versichert und das auch ohne Gesundheitsprüfung. Nach der Geburt waren die Kinder über mich familienversichert meine Frau hat weiterhin privat gezahlt.
Erst jetzt wo das Problem mit der Beihilfe aufkommt, weigert sich die DEBEKA die Kinder zu 100 % privat weiter zu versichern( weil ja keine Beihilfeanspruch besteht, und wir wären ja auch bereit je Kind 135 € /Monat zu zahlen) mit dem Hinweis, dass eine meiner Töchter die dann anstehende neue Gesundheitsprüfung nicht bestehen würde.
Ich habe inzwischen für alle die Familienversicherung bei der BIG beantragt, damit erst einmal ein Grundversicherung vorliegt.
Erschwerend kommt hinzu , dass die Beihilfe erst bei der letzten Abrechnung ablehnte, und diese ist mit ca 2500 € recht hoch ( wegen gesammelter Rechnungen).
Frage ist ,wer mir diese Kosten erstattet oder bezuschußt. Die Debeka scheint sich aus der Verantwortung zu stehlen und uns nur die Zusatzversicherung und zwar nur rückwirkend auf 04.08.07 anzubieten die ja nur stationäre Versorgungen erstattet.
So ganz habe ich nicht verstanden ob die Tarife rückwirkend wie auch immer geltend gemacht werden können.
Wichtig ist für uns auf jeden Fall dass ab Sommer mit Aufnahme der Beschäftigung alles wieder auf den vorherigen Zustand gestellt wird und das alles ohne Gesundheitsprüfung. Wie ist dieses hinzubekommen, kann man das schriftlich bei der Debeka einfordern?
Gruß


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