Beamtin in der Beurlaubung (Private Krankenversicherungen)

Ingendoh @, Montag, 28.01.2008, 10:39 (vor 6146 Tagen)

Guten Tag,
meine Frau ist als Grundschullehrerin ab dem 4.08.07 in Beurlaubung aus fam.politischen Gründen nach § 85 gegangen und das bis zum 8.8.08 . Wir gingen davon aus das meine Frau und unsere beiden Kinder weiterhin behilfeberechtigt sind. Die Beihilfe hat auch ab diesen Zeitpunkt auch noch zwei Rechnungen erstattet die in dem Zeitpunkt der Beurlaubung lagen. Nun meldete sich die Beihilfe mit der Aussage, dass der Beihilfeanspruch schon ab dem 04.08.07 nicht mehr bestünde und daher auch keine weitere Leistungen getätigt werden.
Zur Begründung wird angegeben, das meine Frau und Kinder in meine Familienversicherung meiner GKV versichert würden.
Die Zusatzversicherung über die DEBEKA wird ebenfalls in Frage gestellt, da die Versicherungen im Zusammenhang zu sehen sind.
( prozentuale Verteilung 70%/30% bzw 80 %/20% Kinder)
Nun geht es um unseren Versicherungsschutz:
So wie es aussah waren meine Frau und die Kinder in dieser Zeit nicht krankenversichert !!
Meine Krankenkasse ( BIG Direkt) nimmt meine Familie problemlos auf.
Die private Kasse will die Versicherung rückwirkend ruhend stellen.
Wir hätten aber gerne einen zusätzlichen Schutz über die private Versicherung.
Nachdem der Weg in die Beihilfe definitiv verbaut ist (und das nur weil ich GKV versichert bin denn als privatversicherter und als Beamter wäre das nicht der Fall) würde ich meine Frau privat zusatzversichern und wenn möglich unsere Kinder privat vollversichern.
Die Debeka will unsere Kinder nicht für die restlichen 6 Monate priv. vollversichern, weil man auf bestimmte Behandlungen die getätigt wurden hinweist die einen Ausschluss begründen würden.
Das einzige was man uns anbietet ist eine Zusatzversicherung für alle.
Diese wird aber dann auch rückwirkend berechnet bzw. mit die bisher geleisteten Beträgen der privaten Zusatzversicherung verrechnet.
Dieses wird mit der Kontinuität der Versicherung begründet.
Ferner geht es um Rechnungen die in dieser Zeit auch durchgeführt wurden die ja auch privat abgerechnet wurden die jetzt von keinem erstattet werden.
Nun zu meinen Fragen:
-Kann die Debeka meine Kinder aus der Vollversicherungen auschließen?
-Müssen Beiträge für die Vollversicherung zurückerstattet werden?
-Können Beiträge für die Zusatzversicherung rückwirkend erhoben werden?
-Wie kann ich sicherstellen dass meine Familie ohne Gesundheitsprüfung ohne Probleme wieder Ihren Versicherungsstatus erreichen kann , wenn die Beurlaubung endet.
-Kann ich die Versicherung dazu verpflichten ?
-Wem kann ich die noch ausstehenden Rechnungen einreichen ?
Für die Hilfe vorab schon mal vielen Dank.


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