Re: Statuswechsel (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 20.10.2009, 19:10 (vor 5515 Tagen) @ Xray1

Ja, denn laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) heißt es "bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten ab Vollendung der Geburt, wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein." Dieser Punkt wäre also erfüllt und bei der Anwartschaft handelt es sich um eine Fortführung eines Versicherungsvertrages. Fragen? ePost


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