Re: Statuswechsel (Private Krankenversicherungen)

christoph, Montag, 28.01.2008, 12:53 (vor 6146 Tagen) @ christoph

Nach einigen Recherchen kann ich die Frage wohl selbst beantworten:

Zitat Gesetzestext: "Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze bereits zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses überschritten, besteht von vornherein Krankenversicherungsfreiheit und somit die Möglichkeit einer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung."

Da ich die Grenze überschreite, steht der Fortsetzung meiner privaten Versicherung nichts im Wege :)

Gruß,
Christoph


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