Re: Statuswechsel: leider falsch! (Private Krankenversicherungen)

Jürgen @, Dienstag, 12.05.2009, 16:20 (vor 5676 Tagen) @ Czauderna

...für die gesetzliche Rentenversicherungspflicht und die Beitragspflicht nach dem Arbeitsförderungsgesetz. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb einers Monats nach Zustellung Widerspruch erheben usw.

Schön, dann bleibt alles beim Alten. Außer das ich meine SB jetzt wieder runter fahren kann....
:-)


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