Re: Frage zum Wechsel von PKV zu GKV bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Donnerstag, 26.06.2008, 01:46 (vor 5997 Tagen) @ Drambuie

Arbeitslosigkeit löst leider keine Versicherungspflicht aus, nur der Bezug von ALG1 oder ALG2, d.h. Sie sind nicht in die GKV aufnehmbar. Dies sind Sie erst, wenn Sie ALG 2 erhalten, wenn Ihre Frau nicht genug verdient. ALG1 entfällt ja bei Ihnen. Es gibt hier bizarre Fälle, dass Kindern von Eltern zum scheinbaren Erbschaftssteuersparen faktisch unverkäufliche Grundstücke übertragen wurden und diese deshalb nicht in die GKV aufnehmbar sind, weil ALG2 nicht möglich ist wegen zu hohem Vermögen!

Das sinnvollste ist, Sie gehen zu Ihrer Frau in die GKV-Familienversicherung. Das ist immer dann möglich, wenn Sie als abhängig Beschäftigter nicht mehr als 400 Euro Einkommen haben bzw. Ihr Einkünfte nicht mehr als 355 Euro im Monat (=ist alles: Einkommen + Renten + Mieteinnahmen + Pacht + Kapitalerträge + Übergangsgelder usw.) liegen. Wegen des Übergangsgeldes können Sie nicht in die Familienversicherung Ihrer Frau, Sie verbleiben also in der PKV, allerdings zum fast doppelten Beitrag. Nach den vier Monaten sind Sie dann wohl einkommens- und einkünftelos und können sich sofort familienversichern. Die Kinder können wohl - wenn das Übergangsgeld unter 3600 Euro monatlich liegt, sofort in die GKV-Familienversicherung der Ehefrau wechseln, wenn Sie nicht schon bereits in dieser sind.


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