Frage zum Pflichtwechsel GKV (Private Krankenversicherungen)

Andi, Mittwoch, 23.04.2008, 10:29 (vor 6060 Tagen)

Hallo,

Seit einiger Zeit muss man ja als Angestellter mindestens drei Jahre lang oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen, um in die PKV wechseln zu können.

Wie wirkt sich diese Regelung aber für bereits PKV versicherte aus? Folgendes (reales) Szenario: Ein seit über acht Jahren PKV-Versicherter ist Angestellter, hat sich zusätzlich aber auch ein regelmäßiges Nebeneinkommen aufgebaut. Der Arbeitgeber in der Angestelltentätigkeit zahlt hälftig den PKV-Beitrag.

Dieses Arbeitsverhältnis wird nun beendet. Das Einkommen aus der Nebentätigkeit (dieses allein ist weit oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze) bleibt erhalten.

Wenn nun nach einiger Zeit (ein zwei Monaten, vielleicht auch erst nach einem Jahr) wiederum eine Angestelltentätigkeit aufgenommen wird - muss der PKV-Versicherte dann auch in die GKV für drei Jahre wechseln, bevor er wieder zurück in die PKV kann?

Für hilfreiche Antworten dankt

Andi


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