Re: Frage zum Wechsel von PKV zu GKV bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Mittwoch, 04.06.2008, 01:14 (vor 6019 Tagen) @ Drambuie

Sie müssen 100% der PKV-Beiträge zahlen, d.h. für Sie doppelten Beitrag, für die Frau ca. den dreifachen, für die Kinder den fünffachen des Beitrags ohne Beihilfeergänzungstarif. In der Pflegeversicherung sind die Unterschiede nicht so hoch.

Je nach Land erhalten Sie, da Sie ja kein Arbeitslosengeld 1 erhalten sog. Übergangsbedürfnisse, meist in der Höhe des alten Nettogehaltes, die aber dann versteuert werden, für die Dauer von 1 Monat pro Jahr im Beamtenverhältnis auf Zeit, also bei Ihnen wohl max. 10 Monate. Ich hoffe, Sie leben im "richtigen" Land. In dieser Zeit müssen Sie aus diesen Mitteln die PKV bezahlen. Danach müssen Sie ALG 2, also umgangssprachlich Hartz IV, beantragen. Wenn Sie kein Vermögen haben, klappt das und Sie werden in der GKV pflichtversichert.

Sollte das ALG 2 nicht klappen, müssen Sie oder Ihre Frau einen GKV-versicherungspflichtigen Job mit einem Mindestgehalt von 401 Euro aufnehmen, dann kommen Sie in die GKV zurück.

Wie oft schon hier gesagt, im Beamtenverhältnis auf Zeit sollte - so hart es klingt - bei der von Ihnen präferierten Familienplanung (Hausfrau und Kinder) immer in der GKV verblieben werden.
Die von Ihnen gewählte Konstellation ist nur sinnvoll für Singles, bei lebenszeitverbeamteten und damit dauerhaft beihilfeberechtigten Ehepartnern sowie Ehepartnern in sicherem Angestelltenverhältnis, die in der GKV versichert sind, so dass man dort KV-technisch unterschlüpfen kann. Oder man ist in einem Fach tätig, in dem man sofort in die Wirtschaft oder andere Bereiche des Staats wechseln kann.
Dass wird aber leider von den typischen Beamtenversicherern in der Beratung nicht thematisiert


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