Re: Frage zum Pflichtwechsel GKV (Private Krankenversicherungen)
Da will wohl einer in die GKV zurück?
Je nach Einkommen in abhängiger Beschäftigung pro Kalenderjahr und Überwiegen der gleichzeitigen Selbständigkeit oder des gleichzeitigen Angestelltenverhältnisses (Arbeitszeit und/oder Einkommen): Ja oder Nein!
Nach einem ganzen Kalenderjahr in Selbständigkeit auf jeden Fall GKV bei Wiederaufnahme des Angestelltenverhältnisses in einer 40-Stunden-Woche (=Hauptjob), denn dann ist das Einkommen aus abhängiger Beschäftigung ja im Vorjahr 0 Euro!
gesamter Thread:
- Frage zum Pflichtwechsel GKV -
Andi,
23.04.2008, 10:29
- Re: Frage zum Pflichtwechsel GKV -
Thomas,
24.04.2008, 03:37
- Re: Frage zum Pflichtwechsel GKV -
Andi,
24.04.2008, 11:04
- Re: Frage zum Pflichtwechsel GKV - Jürgen, 24.04.2008, 22:49
- Re: Frage zum Pflichtwechsel GKV -
Andi,
24.04.2008, 11:04
- Frage zum Wechsel von PKV zu GKV bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis -
Drambuie,
03.06.2008, 12:49
- Re: Frage zum Wechsel von PKV zu GKV bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis -
Thomas,
04.06.2008, 01:14
- Re: Frage zum Wechsel von PKV zu GKV bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis -
Drambuie,
25.06.2008, 10:31
- Re: Frage zum Wechsel von PKV zu GKV bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis - Thomas, 26.06.2008, 01:46
- Re: Frage zum Wechsel von PKV zu GKV bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis -
Drambuie,
25.06.2008, 10:31
- Re: Frage zum Wechsel von PKV zu GKV bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis -
Thomas,
04.06.2008, 01:14
- Re: Frage zum Pflichtwechsel GKV -
Thomas,
24.04.2008, 03:37