Re: Pflichtrückkehr in GKV? (Private Krankenversicherungen)
Entgeltumwandlung löst sofort Versicherungspflicht aus, wenn dadurch die Versicherungpflichtgrenze unterschritten wird. Eine Befreiungsmöglichkeit gibt es nicht. Wer das übersieht, landet schnell unfreiwillig in der GKV.
Der Arbeitgeber ist für die richtige Meldung seiner Arbeitnehmer verantwortlich, haftet also für Fehler und muss zumindest für die letzten vier Jahre nachzahlen. Der PKV-Vertrag wird vermutlich soweit wie möglich rückabgewickelt.
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- Pflichtrückkehr in GKV? -
Tina,
05.09.2008, 15:44
- Re: Pflichtrückkehr in GKV? -
Bodi,
06.09.2008, 08:46
- Re: Pflichtrückkehr in GKV? - Fungel, 08.09.2008, 16:28
- Re: Pflichtrückkehr in GKV? -
Tina,
08.09.2008, 16:58
- Re: Pflichtrückkehr in GKV? - Bodi, 08.09.2008, 18:17
- Re: Pflichtrückkehr in GKV? -
Bodi,
06.09.2008, 08:46