Re: Pflichtrückkehr in GKV? (Private Krankenversicherungen)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Heute habe ich erfahren, dass mein Wechsel eigentlich nicht möglich gewesen sein soll, weil ich bereits zu diesem Zeitpunkt die Grenze nicht überschritten habe. War wohl damals ein Fehler der Personalabteilung. Auch eine jährliche Prüfung fand scheinbar nicht statt und ich fühle mich in der Angelegenheit unschuldig, weil der Wechsel eng von der Personalabteilung begleitet wurde. Was wird wohl nun passieren? Wg. Krankheit der zuständigen Sachbearbeiterin wird hier aktuell keine Entscheidung getroffen. Der Fehler wurde durch eine Prüfung durch die Rentenversicherung entdeckt. Wird es nun zu einer rückwirkenden Rückkehr kommen? Wie verhält es sich dann mit den Beiträgen und Leistungen, die ich mit meiner PKV abgewickelt habe?
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- Pflichtrückkehr in GKV? -
Tina,
05.09.2008, 15:44
- Re: Pflichtrückkehr in GKV? -
Bodi,
06.09.2008, 08:46
- Re: Pflichtrückkehr in GKV? - Fungel, 08.09.2008, 16:28
- Re: Pflichtrückkehr in GKV? -
Tina,
08.09.2008, 16:58
- Re: Pflichtrückkehr in GKV? - Bodi, 08.09.2008, 18:17
- Re: Pflichtrückkehr in GKV? -
Bodi,
06.09.2008, 08:46