Re: Pflichtrückkehr in GKV? (Private Krankenversicherungen)

Fungel @, Montag, 08.09.2008, 16:28 (vor 5922 Tagen) @ Bodi

Frage: gilt die Rückkehr zur PKV auch dann wenn durch eine Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung nach §3.63 (alternativ in eine Unterstützungskasse nach §19 - bis 4% der BBD) das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze kommt?
Oder ist hier eine (einmalige) Befreiung möglich - wie als wenn sich die Versicherungspflichtgrenze erhöhen würde?


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