Re: Pflichtrückkehr in GKV? (Private Krankenversicherungen)
Frage: gilt die Rückkehr zur PKV auch dann wenn durch eine Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung nach §3.63 (alternativ in eine Unterstützungskasse nach §19 - bis 4% der BBD) das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze kommt?
Oder ist hier eine (einmalige) Befreiung möglich - wie als wenn sich die Versicherungspflichtgrenze erhöhen würde?