Re: Pflichtrückkehr in GKV? (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Samstag, 06.09.2008, 08:46 (vor 5924 Tagen) @ Tina

Die Versicherungsfreiheit endet in dem Monat, in dem vorausschauend auf das Jahr betrachtet die Versicherungspflichtgrenze unterschritten wird. Wenn also das voraussichtliche durchschnittliche Monatsentgelt in 2008 weniger als 4012,50 EUR beträgt, ist eine sofortige Rückkehr in die GKV Pflicht.
Für am 31.12.2002 bereits Privatversicherte gilt eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze von derzeit 3600 EUR mtl. (Bestandsschutzregelung).


Sofern der Gesetzgeber die Versicherungspflichtgrenze erhöht und der Arbeitnehmer nur aus diesem Grund versicherungspflichtig wird, ist eine unwiderrufliche Befreiung möglich. Für so Befreite führt Arbeitnehmertätigkeit auch mit Entgelten unter der Versicherungspflichtgrenze nicht mehr zur Versicherungspflicht.


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