Re: Landeskrankenhilfe (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Donnerstag, 18.09.2008, 18:55 (vor 5912 Tagen) @ Kai

Lassen Sie das, immer neue Fässer aufzumachen und lesen Sie besser die MBKK (Musterbedingungen Krankheitskosten) in der jeweiligen Tarifanwendung. Die muss Ihnen jeder Makler geben. Nur darin steht eindeutig, wie der Block Hilfsmittel, Heilmittel, gemischte Heilanstalten, Reha, AHB versichert ist. Eigentlich sollte ein passabler Makler das mit einem Vergleichsprogramm ausfiltern jönnen.

Zur LKH: Die LKH hat mir rigiden Leistungsauslegung und Leistungsverweigerung Rechtsgeschichte geschrieben und meistens in den Prozessen Recht bekommen. Lassen Sie hier die Finger weg, v.a. wegen des Problems der gemischten Heilanstalten, das hier rigoros durchgezogen wird: Beispiel: Sie kommen am Samstag mit einem x-gebrochenen Knochen in ein Krankenhaus, das auch Kuren oder Reha anbietet: Die Behandlung wird dann oft nicht bezahlt, aus, basta, da am Samsatg und Sonntag kein Mensch diesen Aufenthalt genehmigen kann oder ablehnen kann, da in den entsprechenden Abteilungen des Versicherers wahrscheinlich in der Lüneburger Heide wandern gehen. Am Montag sind Sie dann vielleicht 10.000 Euro ärmer, wenn eine Ablehnung kommt!

Übrigens: Viele der von Ihnen benannten Versicherer sind zu klein und werden aufgrund der politischen Rahmenbedingungen in den nächsten Jahren dicht machen bzw. mit anderen wegfusionieren, wie das z.B. bei der Alten Oldenburger passiert. Also bitte zu den Großen gehen, wozu z.B. auch die Barmenia, aber ebenso die Debeka, DKV, Hallesche, Continentale gehören. Dass man nicht immer überall gute Tarife findet, ist klar!


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