Barmenia (Private Krankenversicherungen)

Kai @, Donnerstag, 18.09.2008, 17:43 (vor 5912 Tagen) @ Kai

VB330+3Z Kompakttarif mit Leistungen für Arzt, Krankenhaus und Zahnarzt
Ambulante Heilbehandlung
- 50 % Arzt oder Heilpraktiker (einschl. Arznei- und Verbandmittel)
- 50 % Vorsorgeuntersuchung (ohne Begrenzung auf gesetzlich eingeführte
Programme)
- 50 % Heilmittel (z. B. Massagen)
- 50 % Hilfsmittel, sofern Höchstsätze gelten: bis zu 50 %
(z. B. Brillen, Kontaktlinsen bis zu 416 EUR Rechnungsbetrag,
ab 8.0 Dioptrien bis zu 624 EUR Rechnungsbetrag)
- 40 % psychotherapeutische Behandlung
Stationäre Heilbehandlung
- 50 % allgemeine Krankenhausleistungen
- 50 % Transport zum und vom Krankenhaus
- 50 % Krankenrücktransport aus dem Ausland und Überführungskosten
Zahnbehandlung, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung
- 50 % Zahnbehandlung (auch Inlays)
- 50 % Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung
VS200 Stationäre Heilbehandlung
- 100 % privatärztliche Behandlung (Spezialist Ihrer Wahl)
- 100 % Zweibettzimmerzuschlag
VE350 Beihilfeergänzungstarif
- 50 % der nicht beihilfefähigen Aufwendungen für ambulante und stationäre
Heilbehandlung
- 40 % der nicht beihilfefähigen Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlung,
Zahnbehandlung und Zahnersatz
- 50 % Krankenrücktransport aus dem Ausland und Überführungskosten
VEN Ergänzungstarif zu den Beihilfetarifen mit Leistungen für Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden, die im Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen
Therapierichtungen und im gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
aufgeführt sind.
Im Rahmen dieser Naturheilverfahren werden erstattet
- 100 % der Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung einschl.
Arznei- und Heilmittel, die nach Anrechnung der Beihilfeleistungen und der
Leistungen aus den Beamtentarifen verbleiben
- 80 % der Aufwendungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Zahn- und
Kieferregulierung einschl. Arznei- und Heilmittel, die nach Anrechnung der
Beihilfeleistungen und der Leistungen aus den Beamtentarifen verbleiben
VK100 Genesungs- und sonstige Kuren
- 100 % für Behandlung und Kurmittel
- 100 EUR Genesungsgeld bis zu 28 Tagen bei Genesungskuren
GZ Gesetzlicher Zuschlag in Höhe von 10 %
für die Beitragsentlastung im Alter
PVB Pflegepflichtversicherung
für Personen mit Beihilfeanspruch im Pflegefall


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