Landeskrankenhilfe (Private Krankenversicherungen)

Kai @, Donnerstag, 18.09.2008, 17:36 (vor 5912 Tagen) @ Kai

Hier die Tarife? Sind die gut?
- Tarif 150SH, 155SH, 160SH, 165SH, 170SH, 175SH, 180SH (K02-76-09/04)
- Tarif 182SH (K02-77-09/04)
- Beihilfeergänzungstarif BHE (K02-43-03/04)
- Tarif 350, 355, 360, 365, 370, 375, 380 (K02-20-03/04)
- Tarif 382 (K02-21-03/04)
- Tarif 400 (K02-22-01/02)
- Tarif KHT (K02-24-01/02)
- AVB Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (K01-02-06/08)
- AVB Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif AKV (K01-29-06/08)
- AVB Private Pflegepflichtversicherung (K01-10-07/08)


Tarif 170 in der Stufe SH mit Ergänzungsleistungen (Beihilfeträger: Schleswig-Holstein):
Neben der ärztlichen Behandlung schließt der Leistungskatalog so wichtige Positionen wie Vorsorgeuntersuchungen,
Heilpraktikerbehandlungen, Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Unfalltransporte und Psychotherapie durch
einen Arzt mit ein. Diese Aufwendungen werden zu 30% erstattet, ebenfalls die Kosten für Zahnbehandlung.
Für Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen beträgt die Erstattung 15%. Ergänzungsleistungen sind bei
Laborleistungen und Materialkosten für Zahnersatz und Inlays vorgesehen: diese werden zu 43% erstattet. In den ersten
drei Versicherungsjahren wird hierfür bis zu einem Erstattungsbetrag von 920,- EUR, danach jährlich bis zu einem
Erstattungsbetrag von 4.600,- EUR geleistet. Bei Unfall entfallen diese Höchstgrenzen. Zusammen mit dem Tarif BHE und
den Leistungen der Beihilfe kann eine Erstattung von 100% erreicht werden.
Für ambulante Kurbehandlung sieht der Tarif einen Zuschuss vor.
Tarif 182 in der Stufe SH:
In dieser Tarifstufe dient der Tarif 182 ausschließlich als Zusatztarif für die Tarife 150 - 180 in der Tarifstufe SH.
Der Erstattungsprozentsatz beträgt 20%, für Laborleistungen und Materialkosten bei Zahnersatz und Inlays 12%.
Die Kombination der Tarife 170 und 182 gewährt einen 50%igen Versicherungsschutz in den Bereichen ambulante
Heilbehandlung und Zahnbehandlung. Im Bereich Zahnersatz und Kieferorthopädie wird in den ersten drei
Versicherungsjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von 480,- EUR, danach jährlich bis zu einem Erstattungsbetrag von
2.400,- EUR geleistet. Bei Unfall entfallen diese Höchstgrenzen. Zusammen mit dem Tarif BHE und den Leistungen der
Beihilfe kann eine Erstattung von 100% erreicht werden.
Für ambulante Kurbehandlung sieht der Tarif einen Zuschuss vor.
Beihilfeergänzungstarif BHE in der Stufe BHE15:
Der Beihilfeergänzungstarif erhöht den Versicherungsschutz im Zahnersatzbereich für Beihilfeberechtigte um 15%. Er kann
nur in Kombination mit den Tarifen 150-170 in einer Stufe mit Ergänzungsleistungen abgeschlossen werden.
Zusammen mit den Versicherungsleistungen nach den Tarifkombinationen 150-170 und 182 und den Leistungen der
Beihilfe nach den am 01.01.2004 gültigen Beihilfevorschriften, soweit diese nicht gekürzt werden und keiner der in den
Tarifen genannten Höchstsätze überschritten ist, ergibt sich eine Erstattung der Aufwendungen für Zahnersatz, Zahn- und
Kieferregulierungen von 100%.
Innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre werden Aufwendungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 3.000,- EUR,
danach jährlich bis zu einem Rechnungsbetrag von 15.000,- EUR erstattet. Bei Unfall entfallen diese Höchstgrenzen.
Tarif 370:
Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus werden die Kosten für Behandlung und Unterbringung im Mehrbettzimmer
zu 30% erstattet.
Für stationäre Sanatoriumsbehandlung sieht der Tarif einen Zuschuss vor.
Tarif 382:
Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus werden die Kosten für Behandlung und Unterbringung im Mehrbettzimmer
zusätzlich zu 20% erstattet. Zusammen mit dem Tarif 370 ergibt sich also ein 50%iger Versicherungsschutz.
Tarif 400:
Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse, einer Ersatzkasse, des Tarifs PSKV, der Heilfürsorge oder der Beihilfe für
das Mehrbettzimmer werden bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus die Mehrkosten für die Behandlung als
Privatpatient und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer zu 100% erstattet.
Werden gesondert berechenbare ärztliche Leistungen und Unterkunft nicht in Anspruch genommen, so wird für jeden
Behandlungstag ein Krankenhaustagegeld von 45,-- EUR gezahlt, bei Verzicht auf eine der beiden Leistungen 27,-- EUR
bzw. 18,-- EUR.
Tarif KHT:
Für jeden Tag einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus wird ein Krankenhaustagegeld in vereinbarter Höhe
gezahlt. Bei halbstationärer Behandlung wird die Hälfte des versicherten Krankenhaustagegeldes gezahlt.
Tarif AKV:
Bei einem Aufenthalt im Ausland werden bei akut auftretender Krankheit die Aufwendungen für ambulante Heilbehandlung,
Zahnbehandlung und Krankenhausbehandlung sowie Reisemehrkosten für Rücktransport in die Heimat aus medizinischen
Gründen nach Kürzung um die Selbstbeteiligung von 50 EUR je Kalenderjahr erstattet.
Bei Tod der versicherten Person während des Auslandsaufenthaltes werden Leistungen für die Bestattung am Sterbeort
bzw. für die Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnsitz bis zu 10.000,-- EUR gewährt.
Versicherungsschutz besteht während der Versicherungsdauer für beliebig viele Auslandsreisen, längstens jedoch für 42
Tage Aufenthalt im Ausland je Reise.
Für längere Auslandsreisen gibt es spezielle Absicherungsmöglichkeiten.


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