Re: Restkostentarife Kostenerstattungsverfahren (Private Krankenversicherungen)

Alexander Rädge @, Donnerstag, 16.10.2008, 15:15 (vor 5884 Tagen) @ Thomas

Hallo Reinhard und Thomas,

stimmt beides.
Der Gesetzestext wurde zum 01.04.2007 angepasst.
Wieder was gelernt :-)
Hilfsmittel sind bei der GKV im allgemeinen sehr gut versichert - ich weisse meine Kunden immer darauf hin im Rahmen der Kostenerstattung mit dem Thema Hilfsmittel
bewusst umzugehen.. So bleibt man auch in Kontakt :-)
Von daher eigentlich unproblematisch!
Der Z100 kann für die Kostenerstattung genutzt werden
und die Abrechnung funktioniert.
Ich habe gerade vor vier Wochen Rechnungen eines Kunden
mit §13 SGB V auf den Z100 eingereicht und eine sehr schnelle Abrechnung erhalten... Aber bedingt durch die
neue Formulierung muß man den Zahnbereich ja nicht mitwählen, oder? Denn die Leistungen des Z100 sind auch so adäquat.
Viele Grüße
Alexander Rädge


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