Re: Restkostentarife Kostenerstattungsverfahren (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Mittwoch, 08.10.2008, 19:08 (vor 5892 Tagen) @ Reinhard

Ich muss ehrlich sagen, dass man davon "nichts" halten kann, da man nicht weiß, was versichert ist. Es finden sich im Gegensatz zu den anderen Barmenia-BKK-Tarifen keine AVBs und MBKK zu diesem Tarif.
Der Originlatarif der Barmenia (also ohne BKK-Kooperation) ist wegen der ungedeckelten SB von 10% nicht zu empfehlen, in dem BKKK-A gibt es wohl keine ungedeckelte SB, aber welche Lücken sich darin verstecken, kann Ihnen höchstens die Barmenia oder der BKK-Verband erklären.
Außerdem fehlen wohl die Medikamente, was bei der Sparwut der GKV auf diesem Feld sehr problematisch ist.

Übrigens: Dass der Tarif der ARAG zu billig war, hat man bei jedem Preisvergleich mit gleich leistungsstarken Tarifen gesehen. Jetzt ist er halt so teuer wie diese Tarife. Allgemein muss in diesen Tarifen immer mit einem gewissen Puffer kalkuliert werden, da ja immer mehr Leistungen aus dem GKV-Katalog abgesenkt werden. Da hatte halt die ARAG im Vergleich zu anderen keine Erfahrungen, da die Tarife zu neu waren. Andere hatten diese Erfahrungen nämlich schon bei den ersten GKV-Kürzungsorgien Ende der 70er Jahre und Anfang der 80er Jahre gemacht und diese Unsicherheit einkalkuliert.


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