Re: Restkostentarife Kostenerstattungsverfahren (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Donnerstag, 09.10.2008, 18:33 (vor 5891 Tagen) @ Reinhard, Schwetzingen

Ich würde grundsätzlich keinen PKV-Kostenerstattungstarif ohne Versicherung der Medikamente versichern. Sie dürfen nicht vergessen, dass Ihre GKV neben dem Abzug der üblichen Zuzahlung noch mehr abzieht.

Ein Beispiel:

Ein Medikament A mit Wirkstoff X ist verschreibungspflichtig und der Wirkstoff ist GKV-erstattungsfähig. Festpreisbindung gilt für Medikament B. Das weiß der Apotheker, der kann es Ihnen sagen.

Möglichkeit 1:
Sie nehmen das teurere Originalpräparat z.B. wegen der besseren Hilfsstoffe:

Preis 60 Euro
Festpreis 50 Euro GKV
- 5 Euro Zuzahlung
- 5% Apothekenrabatt = 2,50 Euro
-10% Rabatt Hersteller = 5 Euro
= Erstattungsfäig: 37,50 Euro
- Verwaltungspauschale und Verzicht auf Wirtschaftlichkeitsprüfung (=Budgetierung) je nach GKV 5-10%, meist 7,50%, je nach GKV sogar ungedeckelt
= Erstattung: 34,69 Euro, Selbstbeteiligung: 25,51 Euro

Hätten Sie sogar das Festpreismedikament genommen, hätten Sie immer noch 15,51 Euro selbst zu zahlen. So macht Kostenerstattung definitiv keinen Sinn, da Sie leider die Rabatte der GKV beim Hersteller im Kostenerstattungsverfahren nicht bekommen. Und ob der Apotheker Ihnen in allen Fällen einen Rabatt gibt, ist auch fraglich.

Deshalb lassen Sie die Finger von Produkten, die die Medikamente nicht versichern.

Neben der ARAG gibt es noch einen bezahlbaren Kostenerstattungstarif bei der DKV (Tarif AM9 [Arzt+Zahnarzt+Zahnersatz, keine SB bis auf Praxisgebühr] und Tarif AMX [Medikamente 150 SB]), der allerdings relativ gut durchkalkuliert ist. Er ist meist etwas teurer als der Arag-Tarif, wenn man allerdings bei der Arag vergleichbare Zahnleistungen (bei der ARAG Tarif 184 und 185 inkl. Zahnersatz) nimmt, die ja im 181-183er fehlt und die man ja in der GKV-Kostenerstattung bei einigen GKVen abwählen könnte, kann der DKV-Tarif mithalten. Bei der Continentalen gibt es einen Luxustarif, der dürfte Ihnen allerdings zu teuer sein.

Also: Schauen Sie sich die Alternativen an, allerdings bietet die Arag vom Leistungsumfang einige wirklich gute Tarife. Die Beiträge im Bereich der Kostenerstattungs-Zusatztarife sind wirklich gering, wenn man bedenkt, dass die Tarife ca. 70% der Arztrechungen und ca. 20% der Medikamentenkosten stemmen müssen.

Bitte passen Sie auch auf, dass Sie hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. So zahlt der 183er der ARAG ohne Vorleistung der GKV gar nichts. Die Vorleistung der GKV fehlt z.B. fast immer bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, da ist also schon ein eklatanter Leistungsunterschied zwischen 182er und 183er!
Der BKKK-A der Barmenia zahlt z.B. nur den Zahnarzt, allerdings keinen Zahnersatz, da müssen Sie also noch einmal was draufsetzen, sonst werden Sie bei Zahnarzt arm, denn Zahnersatz beginnt in der PKV schon bei funktionsanalytischer Behandlung!


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