Re: Debeka-Beratung (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 14.11.2008, 20:36 (vor 5855 Tagen) @ John

Uns, da wir an Ihnen nichts verdienen ;-)!

Machen wir es deutlich: Der Herr lügt, da in den Bedingungen die Bezahlung der Lücken dezidiert ausgeschlossen ist. Dass die Debeka rechtswidrig (deshalb rechtswidrig, da damit alle Versicherten geschädigt werden, die keine Anschlussheilbehandlung wollen, damit der Versicherungsbeitrag billiger ist) aus Kulanz die Anschlussheilbehandlung zahlt, ist richtig, hat aber keinen Ewigkeitswert. Kulanz ist aufgrund der Kalkulationsverordnung nicht erlaubt, da diese eben die Kalkulation durcheinander bringt.

Und zu den Einwänden des Vertreters "medizinisch notwendig": Das ist nur die Behandlung durch Ärzte, nicht durch Hilfsmittel - abgesehen davon, dass Hilfsmittel keine handelnden Subjekte sind.

Zu den Hilfsmitteln: Es gibt faktisch keine Kürzungen bei der Beihilfe mit Ausnahme von Zuzahlungen (meist max. 10 Euro) oder Gebrauchsgütern wie Perücken.
Der BE sagt aus, dass er alle beihilfefähigen Hilfsmittel auf 100% aufzahlt. Die beihilfefähigen Mittel sind aber nicht nur die ca. 10 Stück im Tarif P, sondern ca. 50-100 je nach Beihilfeordnung! Übrigens: Fragen Sie mal Ihren Debeka-Berater, warum dann nicht die Heilmittel im BE benannt sind, da sind die Beihilfelücken und damit die Selbstbeteiligungen erheblich größer!

Zur "Augenwischerei" und zum "Kundenfang": Warum ändert die Debeka nicht einfach ihre Bedingungen? Sie würde dann noch mehr Menschen versichern können, da sie dann eine der besten PKVen im Land wäre? Antwort: Weil dann die Beitragsstabilität und die 4 Monate Beitragsrückerstattung u.U. gefährdet wäre, wenn man Leistungen ausweiten würde, für die vorher keine Altersrücklagen gebildet wurden! Und Paralleltarifwerke nur für die Neuversicherten sind ja gegen die Debekaideologie. Also bleiben Alt- wie Neufälle in diesen Lückenbereich gleich schlecht versichert.
Dass übrigens bei der Debeka keine Kuren/Reha mit Ausnahme eines läppischen Tagesgelds von ein paar Euro versicherbar sind, mag für einen Erwachsenen angesichts der Kulanzregelung bei der AHB (Asthmakur z.B. bedeutet fast nie einen Krankenhausaufenthalt zuvor, abgesehen, dass die Sache nicht in der AHB-Empfehlung des PKV-Verbands steht) noch akzeptabel erscheinen, für ein Kind ist das aber indiskutabel. Bedenken Sie, dass Ihre zukünftigen Kinder nur zu erleichterten Bedingungen zu dem Versicherer können, bei dem Sie versichert sind.

Wenn Sie zur Debeka gehen wollen, machen Sie sich den Jux und lassen Sie sich diese Äußerungen des Vertreters schriftlich geben oder zwingen Sie diesen, diese Äußerungen vor mehreren Zeugen bei laufendem Tonband zu wiederholen. Da die Debeka mit einem eigenen Außendienst arbeitet, würden Sie so eine tolle Vollkaskoversicherung erhalten, denn im Zweifelsfall würde jedes Gericht zu Ihren Gunsten entscheiden! Rechtsschutzversicherung z.B. bei der HUK mit Beginn einen Tag vor dem Vertragsabschluss bei der Debeka wäre nett, da die HUK die Debeka wegen dieses unlauteren Verhaltens im Leistungsfall gern verklagen würde.

Wo wir gerade bei der HUK sind: Die hat wenigstens Kur und Reha im Haupttarif, was sehr gut ist. Allerdings dürfen Sie dann keine stationär zu behandelnde Psychose bekommen, nach 30 Tagen ist Schluss mit der Erstattung. Hilfsmittel sind schlechter als bei der Debeka mit Tarif BE, aber ohne BE ist kein Unterschied. Die anderen Alternativen wurden ja bereits oben erwähnt.

Und noch folgendes zum Bindungscharakter der allg. Versicherungsbedingungen:
Der BUNDESGERICHTSHOF hat entschieden, dass nur das bezahlt werden muss, was benannt ist, d.h. der Hilfsmittelkatalog der Debeka gilt rechtlich als ausschließlich! Das Urteil wurde zwar nicht von der Debeka erstritten, stellte nun aber Rechtssicherheit her!
Mit Kulanz kann man ja schlecht einen Tarif kalkulieren. Denn dann könnte ja jemand kommen und sagen, er wolle aus Kulanz das Einbettzimmer. So kann man keine PKV machen, das geht schlichtweg nicht!


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