Re: Besondere Vereinbarungen im Vertrag (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Donnerstag, 11.12.2008, 05:06 (vor 5828 Tagen) @ Stella

Der Debeka-Ausbildungstarif ist noch mehr ein Lockvogeltarif als die der anderen Versicherer! Lassen Sie sich die Beiträge als Beamter auf Probe/Lebenszeit durchrechnen mit einem 2 Jahre höheren Eintrittsalter, dann sehen Sie wieviel Sie auf Dauer zahlen müssen.

Außerdem sollten Sie bedenken, dass die Debeka nur im Anwärtertarif 6 Monate Beitragsrückerstattung gewährt als Lockvogelangebot, in den Normaltarifen sind es dann nurmehr 4 Monate.

Zur Beihilfe: Die Beihilfe zahlt die KFO analog zur GKV, also faktisch nie bei über 18-jährigen mit Behandlungsbeginn nach dem 18. Lebensjahr, es sei denn in Kombi mit einer Kieferchirurgie.

Und sollten Sie bisher in einer PKV gewesen sein, die Ihnen die KFO bezahlt hat, dann bleiben Sie bei denen, Beamten-Herdentrieb zur Debeka hin oder her!


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