Besondere Vereinbarungen im Vertrag (Private Krankenversicherungen)

Stella, Mittwoch, 10.12.2008, 20:00 (vor 5828 Tagen)

Ich habe gerade ein großes Problem:
Ich habe heute einen Vertrag bei der Debeka unterschrieben und die KFO-Behandlung angegeben, in der ich mich gerade befinde (noch bis April 09), dazu einen HKP. Der gute Mann der Debeka sagte mir, ich würde dann wohl eine Mitteilung der Leistungsabteilung bekommen, dass die begonnene Behandlung von der Leistung ausgeschlossen wird - mehr nicht! So weit so gut, damit bin ich einverstanden.

Aber: Jetzt habe ich nochmal meinen Versicherungsantrag durchgelesen, und der Debeka-Mann hat unter "Besondere Vereinbarungen" eingetragen:
"Für die Behandlung wegen Kiefermissbildung und/oder Zahnfehlstellung wird der Leistungsanspruch nach Tarif Z auf jährlich den Betrag begrenzt, der für die Hauptversicherung nach Tarif P als Jahreshöchstsatz gilt..." Im Büro konnte ich in das nicht so schnell nachvollziehen oder bemerken und wurde auch nicht daraufhingewiesen.

Für mich heißt das soviel, wie: er hat für die Versicherung Geld gespart, indem er von sich aus meine KFO-Leistungen auf 100 Euro jährlich für die Vertragsdauer von 2 Jahren begrenzt hat! Sehe ich das richtig? Bitte wirklich um Hilfe!
Mit solchen Bedingungen wäre ich natürlich keinesfalls einverstanden, da sie ja nichtmal von der Debeka-Hauptstelle kommen, sondern nur von dem Vertreter!

Ich weiß, ich kann 14 Tage vom Vertrag zurücktreten, wenn ich die Unterlagen erhalten habe. Kann ich auch sofort den Antrag zurückziehen, ohne dass er überhaupt bearbeitet wird? Das würde ich nämlich unter diesen Voraussetzungen sofort tun.

Bin im Moment wirklich völlig verunsichert und hoffe auf hilfreiche Beratung! Vielen Dank schon mal!


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