Re: Besondere Vereinbarungen im Vertrag (Private Krankenversicherungen)

Stella, Donnerstag, 11.12.2008, 00:23 (vor 5832 Tagen) @ Joachim Röhl

Ok, ich wusste nicht, dass das so gängige Praxis ist, aber richtig: ich wurde nicht darüber informiert.
Desweiteren denke ich, ist es ein Unterschied, ob ich nach meiner laufenden KFO-Behandlung (also ab Mai oder so) wieder Anspruch auf KFO hätte, was mir ja eigentlich so vom Berater mitgeteilt wurde, oder ob er von sich aus KFO-Leistung für die gesamte Vertragslaufzeit quasi ausschließt (nur 100 Euro pro Jahr). Liege ich da falsch?
Der Vergleich mit den 2 fehlenden Zähnen und der folgenden Summenbegrenzung im Zahnersatz ist meiner Meinung nach nicht ganz zutreffend, da die 2 Zähne sich ja nicht von selbst ersetzen und irgendwann sicherlich zu Lasten der Versicherung gehen. Meine Zähne werden jedoch nach der KFO perfekt sein und ich möchte nicht von KFO-Leistung ausgeschlossen werden, wenn sich neuer Bedarf ergibt, evtl. auch bei Unfall.

Ich habe auch überlegt zu warten, bis die KFO abgeschlossen ist, allerdings kann ich dann keine Beihilfe in Anspruch nehmen, da ich Beamtin auf Widerruf werde.
Und Debeka, musste nicht unbedingt sein, aber sollte doch mit BE ganz gut sein und Barmenia, die noch im Rennen war, war fast 60% teurer.

Bitte klärt mich auf, falls ich hier total falscher Meinung bin!


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