Re: Besondere Vereinbarungen im Vertrag (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
es ist nicht unüblich, das Vertreter (oft im Zahnbereich) Annahmerichtlinien der Gesellschaften sofort im Antrag mit dokumentieren und umsetzen. Es gibt dort je nach Unternehmen Ausschlüsse oder summenmäßige Leistungsbegrenzungen (z.B. 2 fehlende Zähne=MaxLeistung von 2000 Euro in den ersten 3 Jahren...), die entweder der Vertreter sofort dokumentieren kann oder Sie als Angebot nach Risikoprüfung bekommen - das verkürzt lediglich die Antragswege. Es muss aber mit dem Kunden darüber gesprochen werden, was in Ihrem Fall wohl nicht geschah (woher sonst der Ärger)...
Aber warum unterschreibt ihr alle bei der Debeka? Kur und Hilfsmittel sind eine Katastrophe und da könnte man viel benötigen bei der richtigen Krankheit!!!
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- Besondere Vereinbarungen im Vertrag -
Stella,
10.12.2008, 20:00
- Re: Besondere Vereinbarungen im Vertrag -
PKV-Kenner,
10.12.2008, 21:39
- Re: Besondere Vereinbarungen im Vertrag -
Joachim Röhl,
10.12.2008, 22:59
- Re: Besondere Vereinbarungen im Vertrag -
Stella,
11.12.2008, 00:23
- Re: Besondere Vereinbarungen im Vertrag -
Thomas,
11.12.2008, 05:06
- Re: Besondere Vereinbarungen im Vertrag -
Gast,
11.12.2008, 11:22
- Re: Besondere Vereinbarungen im Vertrag - Stella, 12.12.2008, 20:38
- Nachfrage an Thomas -
Stella,
11.12.2008, 14:52
- Re: Nachfrage an Thomas - PKV-Kenner, 12.12.2008, 02:22
- Re: Besondere Vereinbarungen im Vertrag -
Gast,
11.12.2008, 11:22
- Re: Besondere Vereinbarungen im Vertrag -
Thomas,
11.12.2008, 05:06
- Re: Besondere Vereinbarungen im Vertrag -
Stella,
11.12.2008, 00:23
- Re: Besondere Vereinbarungen im Vertrag -
Joachim Röhl,
10.12.2008, 22:59
- Re: Besondere Vereinbarungen im Vertrag -
PKV-Kenner,
10.12.2008, 21:39