Re: Besondere Vereinbarungen im Vertrag (Private Krankenversicherungen)

PKV-Kenner @, Mittwoch, 10.12.2008, 21:39 (vor 5828 Tagen) @ Stella

Hallo,

es ist nicht unüblich, das Vertreter (oft im Zahnbereich) Annahmerichtlinien der Gesellschaften sofort im Antrag mit dokumentieren und umsetzen. Es gibt dort je nach Unternehmen Ausschlüsse oder summenmäßige Leistungsbegrenzungen (z.B. 2 fehlende Zähne=MaxLeistung von 2000 Euro in den ersten 3 Jahren...), die entweder der Vertreter sofort dokumentieren kann oder Sie als Angebot nach Risikoprüfung bekommen - das verkürzt lediglich die Antragswege. Es muss aber mit dem Kunden darüber gesprochen werden, was in Ihrem Fall wohl nicht geschah (woher sonst der Ärger)...

Aber warum unterschreibt ihr alle bei der Debeka? Kur und Hilfsmittel sind eine Katastrophe und da könnte man viel benötigen bei der richtigen Krankheit!!!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum