Gebietsgleichstellungsklauseln (Private Krankenversicherungen)
Anknüpfend an die Ausgangsfrage:
Die staatenübergreifende Zusammenarbeit in der Sozialversicherung arbeitet mit Gebietsgleichstellungsklauseln:
Daher meine Frage:
Wenn ein Deutscher in der BRD zuletzt PKV-versichert war, dann für zehn Jahre in Frankreich lebet und dort - wie jedermann- gesetzlich versichert war, wenn also dieser deutsche heimkehrt:
Gilt er dann als zuletzt PKV oder GKV versichert ?
Hat er die Möglichkeit, sich freiwillig in der GKV zu versichern ?
( Alter Anfang 50 )