Re: Privat oder Gesetzlich ???? (Private Krankenversicherungen)

PKV-Kenner @, Freitag, 15.05.2009, 22:32 (vor 5676 Tagen) @ Tobias

@Tobias

Alles was recht - dein Beitrag trifft´s wieder!

@GKV´ler

seit wann werden solche Vorversicherungszeiten angerechnet? Ich bilde mich gern weiter (vorab dann vielen Dank!).

Es steht außer Frage, das Kranken und Hilfsbedürftigen in Deutschland medizinische Versorgung zu Gute gekommen lassen werden muß (in einer erwachsenen Gesellschaft). Diese pauschale Verurteilung der PKV ist falsch!

Ich referiere seit "Jahren" über ein neues Krankenversicherungssystem, in dem individuelle Versorgungswünsche und die Wahlfreiheit (einer Demokratie) aus individueller Sicht gestärkt sein sollten! Neben den individuellen Wünschen ist das gesellschaftliche Problem für Bedürftige (Kranke/Behinderte - nicht Unwillige...) klar auf breiter Schulter zu lösen!

Mein Ansatz? Hier:

Ich befürworte ein einheitliches Krankenversicherungssystem, in dem Leistungen der Leistungserbringer leistungsgerecht honoriert werden und Unwillige außen vorbleiben - Medizin kostet und muss bezahlt werden. Bedürftigen muss geholfen werden - wobei gerade PKV-Versicherte per Steuersubvention auch schon heute (das sind ja die "Reichen") überproportional mit tragen!

Die Frage, wie das "einheitliche" Krankenversicherungssystem aufgebaut sein wird liegt in der Richtung. Im Moment (aus meiner Sicht) zielt die aktuelle (und hoffentlich bald ehemalige) Politik in Richtung kontrollierter Staatsmedizin mit eventuell einem Grundprogramm über eine Kasse. Hier fehlt jeglicher Wettbewerb! Ja es wird der Versicherte in seiner Versorgung auf der Strecke bleiben, wenn ein übergreifendes Umlagensystem die demographischen Faktoren nicht mehr stemmt und nur noch runterfahren kann, oder massiv die Einnahmen (über Beiträge) erhöht! Jeder Versicherte mit zu geringem Einkommen wird in seiner Versorgung immer weiter beschnitten und die "Reichen" werden Spitzenmedizin einfach weiter konsumieren (ob cash oder über Zusatzpolicen). Das dürfte eine Zweiklassenmedizin noch extremer fördern! Laut Frau Schmidt der nicht gewünschte Effekt!

Gegen einen direkten Wettbewerb von ehemaligen Kassen und PKV´en über einen definierten Grundschutz ist nichts einzuwenden. Nur werden die Kassen unter den vernünftigen Bedingungen unterlegen sein, da diese mit keinerlei Rücklagen ausgestattet sind. Vernünftige Bedingungen sehen ich dahin gehend, risikogerechte und indiviuelle Beiträge erheben zu dürfen, sowie eine Kapitaldeckung über Rückstellungen zu gewährleisten (wie es die PKV bereits immer tut). Eine einheitliche Leistungsdefinition eines gesetzlichen Grundschutzes soll ja kein Problem darstellen, auch ist die Versicherungspflicht zu begrüßen (um die Gesellschaft vor den Unvernünftigen und deren Kosten zu schützen), jedoch sehe ich nur eine Lösung in einem freien Markt, diese definierten Leistungen zu "freien" Konditionen anbieten zu können. Hierfür sollte den Kassen wiederum jegliches mathematische Kalkulationswissen (noch!!!) und langfristige Bestandsentwicklungen fehlen. In solch einem freien Wettbewerb wird es unter den Anbietern auch Verlierer und Gewinner (vermutlich, die mit dem prall gefüllten "Sparbuch") geben. Auch nicht jeder "Pflichtversicherte" wird sich dann den Grundschutz aus eigenen Mitteln leisten können (Behinderte, Kranke... sonstige Bedürftige - nicht Willenlose!!!), hier kann über einen steuerfinanzierten Hilfsfonds ausgeholfen werden UND die Hilfe für Bedürftige speziell in der Krankenversicherung auf die Schultern aller verteilt werden ( auch der jetzigen PKV-Versicherten, die ja den Gesundheitsfonds über Steuern bereits heute mitfinanzieren...) in Form von individuellen Zuschüssen zur krankenversicherung ähnlich der Sozialhilfe (Wohngeld). Auch ein Teil der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Förderung von Nachwuchs kann hier geregelt sein - über Krankenversicherungszuschüsse für Kinder... für ALLE KINDER ! Neben den Wettbewerb im "Grundschutz" kann sich dann jeder Krankenversicher über Zusatzpolicen genauer definieren, Geld zusätzlich verdienen... etc. Alles im allen Bedarf es aus meiner Sicht aber den heutigen Kalkulations- und Annahmebedingungen, wie sie die PKV praktiziert. Im definierten Grundschutz sollte ein Kontrahierungszwang bei Geburt oder erstmaliger Versicherung mit einem definierten Höchstrisikozuschlag bei vorhandenen Krankheiten bestehen. So praktiziert es die PKV auch bereits heute und Keiner wäre ausgeschlossen!

Einen Risikoausgleich wie z.B. in der GKV über den Morbi-RSA sollte es nicht geben! Krankenversicherer sollten Risiken über deren Kalkulation in Form von Beiträgen vom Versicherten ausgleichen. Das würde den Wettbewerb weiter ankurbeln und z.B. den immer noch vernachlässigten Präventionsgedanken bei den Versicheren verstärken. Über die, wie aktuell in der PKV prakitzierte, Portabilität der Altersrückstellung ist dem Versicherten die Möglichkeit gegeben den Krankenversicherer unter Berücksichtigung seiner Vorversicherungszeit ohne Verlust diverser Anwartschaften zu wechseln. Fördert ein Versicherer die Prävention nicht und die Lesitungsausgaben seines versicherten Personekreises explodieren, wird dieser zwangsläufig im Marktvergleich zu hohe Prämien verlangen müssen. So reguliert sich der Markt!


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