Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer (Private Krankenversicherungen)
Hallo Joachim,
hat er denn nicht auch schon einen Statuswechsel von der Selbständigkeit in die AN Tätigkeit?
Bedeutet das, dass er sich nicht befreien lassen kann, sondern 3 Jahre in die GKV muss? In anderen Artikel haben es wohl Leute einfach probiert und da gab es Fragen, wie lange sie schon PKV versichrt wären. Bei einigen wurde die Befreiung wohl ausgesprochen.
Ist man denn als Geschäftsführer einer GmbH nicht automatisch Angestellter? Somit würde er dann doch nur von der JAEG eingeholt und könnte nach SGV V §8 eine Befreiung aussprechen?
gesamter Thread:
- Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Thorsten,
07.10.2009, 11:09
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer - Joachim Röhl, 07.10.2009, 12:21
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Thorsten,
07.10.2009, 14:40
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Joachim Röhl,
07.10.2009, 15:12
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Thorsten,
07.10.2009, 16:58
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer - Joachim Röhl, 07.10.2009, 18:36
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Thorsten,
07.10.2009, 16:58
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Joachim Röhl,
07.10.2009, 15:12
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer - Thorsten, 07.10.2009, 16:17