Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer (Private Krankenversicherungen)
So wie Du schreibst und wie es gegebenenfalls auch die mögliche Zuordnungsprüfung der Kasse ergeben wird, wärst Du als Angestellter eingestuft und bist für mindestens drei Jahre versicherungspflichtig. Da aber ein Statuswechsel ansteht, kämst Du aus der Gesetzlichen dann sofort wieder raus und solltest für dieses avisierte Jahr die Private auf Anwartschaft legen. Das kostet Dich ca. 20% des aktuellen Versicherungsbeitrages je nach Gesellschaft und Leistungspaket wobei dann alle Rechte am Vertrag (Gesundheitszustand, Alterungsrückstellungen, Tarifrechte etc.) erhalten bleiben. Fragen? ePost
gesamter Thread:
- Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Thorsten,
07.10.2009, 11:09
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer - Joachim Röhl, 07.10.2009, 12:21
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Thorsten,
07.10.2009, 14:40
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Joachim Röhl,
07.10.2009, 15:12
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Thorsten,
07.10.2009, 16:58
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer - Joachim Röhl, 07.10.2009, 18:36
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Thorsten,
07.10.2009, 16:58
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Joachim Röhl,
07.10.2009, 15:12
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer - Thorsten, 07.10.2009, 16:17