Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer (Private Krankenversicherungen)
Nichts ist, auch wenn die Wut bei vielen Zwangsversicherten steigt, wurde schon in mehreren Instanzen geklagt wegen "Besitzstandsverlust" und pipapo leider ohne Erfolg. Das sind die Gesetze die nach der Wahl 2005 nun mal politisch für uns rausgekommen sind. Aber wenn Du schon nach 8 Monaten den Status änderst, bist Du doch nicht ganz so benachteiligt. Wie vorgeschlagen einfach die Anwartschaft einrichten und dann wieder wie zuletzt privat weiter.
Oder Du stellst für diese Zeit um auf private Zusatztarife und wandelst dann wieder um, genießt somit durchgehend den bekannten Status und wählst parallel bei Deiner GKV die Kostenerstattung . Somit bist Du auch in dieser Lücke Privatpatient beim Arzt und nicht an die Bindefrist von einem Jahr gebunden, da Du ja vorher den Status wechselst und die Vorversicherunsgzeit für die freiwillige Mitgliedschaft erst nach einem Jahr erfüllt hättest.
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- Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Thorsten,
07.10.2009, 11:09
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer - Joachim Röhl, 07.10.2009, 12:21
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Thorsten,
07.10.2009, 14:40
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Joachim Röhl,
07.10.2009, 15:12
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Thorsten,
07.10.2009, 16:58
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer - Joachim Röhl, 07.10.2009, 18:36
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Thorsten,
07.10.2009, 16:58
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Joachim Röhl,
07.10.2009, 15:12
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer - Thorsten, 07.10.2009, 16:17