Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
habe folgende Situation. Bin Geschäftsführer eine GmbH und seit Jahren PKV Versichert. Nun musste unser Betrieb Insolvenz anmelden. Der Verlauf ist sehr gut und ich werde die Firma ca. in 12 Monaten wieder übernehmen können. Der Insolvenzverwalte wird ja nun "Geschäftsführer" und ich werde für diese Zeit zum Angestellten mit einem niedrigen Bruttogehalt. Was muss/kann ich tun, um in der PKV zu bleiben. Aus meier Sicht ist s der PKV ja egal. Die will ja nur die Beiträge. Laut dem SGB würde ich ja wieder pflichtig und da ich unterhalb der JAEG verdiene auch wieder Mitglied der GKV. Kann ich nicht einen Befreiungsantrag bei der GKV stellen? Aufgrund meines Gesundheitsstandes, würde ich eine neue PKV (bei Wiederaufnahme der Selbständigkeit) nicht mehr bekommen.
Diese Befreiung lässt mich dann aber nie mehr in die GKV.
Ist dem so? Das da o.g. richtig?
Danke für die Info
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- Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Thorsten,
07.10.2009, 11:09
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer - Joachim Röhl, 07.10.2009, 12:21
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Thorsten,
07.10.2009, 14:40
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Joachim Röhl,
07.10.2009, 15:12
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Thorsten,
07.10.2009, 16:58
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer - Joachim Röhl, 07.10.2009, 18:36
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Thorsten,
07.10.2009, 16:58
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer -
Joachim Röhl,
07.10.2009, 15:12
- Re: Selbständiger wird für kurze Zeit Arbeitnehmer - Thorsten, 07.10.2009, 16:17