Re: Absolut überfordert bei der Suche nach Zusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)

Charlie Brown, Dienstag, 05.01.2010, 21:19 (vor 5436 Tagen) @ yuser

"bezüglich der Abgrenzung "ambulant" und "stationär" möchte ich hier in diesem Beitrag auch gerne nochmals kurz nachfragen - ist dies wirklich ein zunehmendes Problem bzw. so kritisch, dass beide Bereiche unbedingt beim gleichen Versicherer abgedeckt werden müssen?"

Es kann dann zum Problem werden, wenn die beiden Versicherer die medizinische Notwendigkeit unterschiedlich beurteilen. Dies ist sicher der Ausnahmefall, aber wenn es soweit kommt, wird es während der Krankheit auf Deinem Rücken ausgetragen. Außerdem musst Du die Rechnungen ggfs. vorstrecken und die Klage abwarten.


"Mein ARAG 182 besteht ja nun seit Dezember, nur käme ich aus dem BKKS der Barmenia (und dem Zahnbereich dort) erst Ende diesen Jahres raus. Wäre es nicht eher tendenziell "gut" zwei Gesellschaften zu haben - ARAG zahl ambulant und "dann muss der arme Kranke noch ins Krankenhaus und wir dürfen auch noch Chefarzt und Co. bezahlen"..aus der Sicht ARAG ..?"

so wird die Arag m.E. nicht argumentieren, da die Leistungen vertraglich vereinbart sind und die medizinische Notwendigkeit zumindest im ambulanten Bereich bereits positiv geklärt ist.

in meinem Barmenia Paket habe ich noch Heilpraktikerleistungen/Naturheilkunde drin mit 80 Prozent Erstattung bis max knapp 1000 Euro im BKKN. Es spricht doch eigentlich nichts dagegen (?) diesen anstelle des ARAG 182 für derartiges zu verwenden, da Erstattung höher.

Es spricht viel dafür diesen Vertrag zu kündigen. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung kannst Du selbstverständlich Rechnungen einreichen. Da die GKV vermutlich nicht vorleistet, würde die Arag auch nur auf 60% aufzahlen. Außerdem bleibt dann die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung erhalten, falls keine andere Rechnung zulasten des 182 eingereicht wird.


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