Re: Kostenerstattung - Bindefrist (Private Krankenversicherungen)

Lord, Mittwoch, 20.01.2010, 18:48 (vor 5421 Tagen) @ Charlie Brown

@Charlie
Barmer bietet schon Wahltarif "Kostenerstattung" an. Leistungen unterscheiden sich aber nicht von Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V, aber dafür gibt es 3 Jahre Bindungsfrist. Das grenzt eigentlich schon an Betrug.


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