Re: Kostenerstattung - Bindefrist (Private Krankenversicherungen)
@Charlie
Barmer bietet schon Wahltarif "Kostenerstattung" an. Leistungen unterscheiden sich aber nicht von Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V, aber dafür gibt es 3 Jahre Bindungsfrist. Das grenzt eigentlich schon an Betrug.