Kostenerstattung - Bindefrist (Private Krankenversicherungen)
Hallo zusammen,
kann mir jemand helfen, ich bin bislang als Referendar privat versichert gewesen, aber jetzt nehme ich bis zu meiner Verbeamtung eine Angestelltentätigkeit auf, und muss(?) mich demzufolge gesetzlich versichern.
Ich möchte nun für den Zeitraum gerne privat versichert bleiben, über den Wahltarif Kostenerstattung und der Restkostenabsicherung über meine private KV.
Jetzt die Frage: Wenn ich durch eine Stellenausschreibung in 6-7 Monaten verbeamtet werde, kann ich mich dann wieder privat versichern oder bin ich über den Wahltarif Kostenerstattung an die GKV (in meinem Fall die Barmer) gebunden. Vielen Dank für die Hilfe schonmal vorab!!!
Gruß Jockel
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Jockel,
20.01.2010, 12:38
- Re: Kostenerstattung - Bindefrist -
Lord,
20.01.2010, 15:26
- Re: Kostenerstattung - Bindefrist -
Charlie Brown,
20.01.2010, 18:14
- Re: Kostenerstattung - Bindefrist -
Lord,
20.01.2010, 18:48
- Re: Kostenerstattung - Bindefrist - Jockel, 22.01.2010, 10:26
- Re: Kostenerstattung - Bindefrist -
Lord,
20.01.2010, 18:48
- Re: Kostenerstattung - Bindefrist -
Charlie Brown,
20.01.2010, 18:14
- Re: Kostenerstattung - Bindefrist -
Lord,
20.01.2010, 15:26