Re: Kostenerstattung - Bindefrist (Private Krankenversicherungen)

Lord, Mittwoch, 20.01.2010, 15:26 (vor 5421 Tagen) @ Jockel

Ich möchte Ihnen von dem Wahltarif Kostenerstattung abraten.
Wahltarif bindet Sie 3 Jahre an Barmer.

Wählen Sie lieber Kostenerstattung nach §13 Abs. 2 SGB V. Hier beseht keine Bindefrist an die Krankenkasse.


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