Re: Kostenerstattung - Bindefrist (Private Krankenversicherungen)
Ich möchte Ihnen von dem Wahltarif Kostenerstattung abraten.
Wahltarif bindet Sie 3 Jahre an Barmer.
Wählen Sie lieber Kostenerstattung nach §13 Abs. 2 SGB V. Hier beseht keine Bindefrist an die Krankenkasse.