Re: Versicherungsschutz nach Elterngeld (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
als Sozialleistungen sind hier nur Arbeitslosengeld (bei Vermittelbarkeit) und Arbeitslosengeld II (bei Bedürftigkeit) vorstellbar. Daneben ist noch eine Beschäftigung über 400 Euro monatlich denkbar.
Alle Varianten sind im § 5 SGB V aufgeführt:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html
Wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht und vor dem Mutterschaftsgeld Versicherungspflicht in KV bestand, gilt bis zum Ende der Elternzeit Beitragsfreiheit.
Sonst gilt nach Ende des Elterngeldes die Ehegatteneinstufung: die Einnahmen der Ehegatten werden addiert und - nach Abzug von Freibeträgen für die Kinder - halbiert. Der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt dann zwischen 138 Euro und 305 Euro.
Absatz 5: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html
Gruß
RHW