Re: Versicherungsschutz nach Elterngeld (Private Krankenversicherungen)

RHW, Sonntag, 02.05.2010, 21:20 (vor 5319 Tagen) @ alex

Hallo,
als Sozialleistungen sind hier nur Arbeitslosengeld (bei Vermittelbarkeit) und Arbeitslosengeld II (bei Bedürftigkeit) vorstellbar. Daneben ist noch eine Beschäftigung über 400 Euro monatlich denkbar.
Alle Varianten sind im § 5 SGB V aufgeführt:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html

Wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht und vor dem Mutterschaftsgeld Versicherungspflicht in KV bestand, gilt bis zum Ende der Elternzeit Beitragsfreiheit.

Sonst gilt nach Ende des Elterngeldes die Ehegatteneinstufung: die Einnahmen der Ehegatten werden addiert und - nach Abzug von Freibeträgen für die Kinder - halbiert. Der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt dann zwischen 138 Euro und 305 Euro.
Absatz 5: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html
Gruß
RHW


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