Re: Mutterschaftgeld bei befristetem Vertrag (Private Krankenversicherungen)

RHW, Donnerstag, 29.04.2010, 21:18 (vor 5322 Tagen) @ Guter Rat

Hallo,
wenn bisher Versicherungspflicht bestanden hat (Bruttoverdienst unter 3600 bzw. 4000 Euro), besteht Beitragsfreiheit, solange Elterngeld bezogen wird. Elternzeit gibt es nur, wenn ein Arbeitgeber existiert. Nach Elterngeld entweder beitragsfreie Familienversicherung oder eigene Beitragszahlung (für Personen ohne Einkommen 140 Euro monatlich) oder Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II.
Gruß
RHW


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