Re: Mutterschaftgeld bei befristetem Vertrag (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Donnerstag, 29.04.2010, 16:11 (vor 5322 Tagen) @ Sophia Feifel

Hallo.
ja, wenn die Schutzfrist bereits begonnen hat und Mutterschaftsgeldanspruch besteht dann besteht dieser auch dann weiter wenn durch Zeitablauf während der Schutzfrist das Beschäftigungsverhältnis endet - Die Betreffende sollte sich aber trotzdem sofort mit ihrer Kasse in Verbindung setzen um die Höhe des Mutterschaftsgeldes ab dem Folgetag zu klären, denn durch den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses verbleibt es meiner Auffassung nach nicht bei den ggf. bisher gezahlten 13,00 € pro Tag.
Gruß
Czauderna


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