Re: Mutterschaftgeld bei befristetem Vertrag (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
der AG hat den kalendertäglich 13 Euro übersteigenden bis Höhe ihres Nettolohns bis einschließlich Ende des Beschäftigungsverhältnisses zu zahlen.
Die 13 Euro erhalten Sie von ihrer Krankenkasse.
(Beispiel: Lohn netto tgl. 20 Euro = 7 Euro AG / 13 Euro KK)
Ab dem Zeitpunkt, nach dem Beschäftigungsverhältnis bis Ende der Mutterschaftszeit erhalten sie von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe Bruttokrankengeld, Bemessungsgrundlage hiervon ist ihr Lohn in der beendeten Beschäftigung. Deshalb sehr zeitnah mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen, damit dieser Bruttokrankengeld betrag, der an Sie in Form von Mutterschaftsgeld ausgezahlt wird, ermittelt werden kann.
Falls ich etwas zu kompliziert geschrieben haben sollte, schreiben sie einfach, damit ich evtl. aufgetretene Unklarheiten beseitigen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Guter Rat
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- Mutterschaftgeld bei befristetem Vertrag -
Sophia Feifel,
29.04.2010, 15:10
- Re: Mutterschaftgeld bei befristetem Vertrag -
Czauderna,
29.04.2010, 16:11
- Re: Mutterschaftgeld bei befristetem Vertrag -
Guter Rat,
29.04.2010, 16:49
- Re: Mutterschaftgeld bei befristetem Vertrag -
RHW,
29.04.2010, 21:18
- Re: Mutterschaftgeld bei befristetem Vertrag - Sophia Feifel, 30.04.2010, 13:00
- Re: Mutterschaftgeld bei befristetem Vertrag -
RHW,
29.04.2010, 21:18
- Re: Mutterschaftgeld bei befristetem Vertrag -
Guter Rat,
29.04.2010, 16:49
- Versicherungsschutz nach Elterngeld -
alex,
02.05.2010, 02:20
- Re: Versicherungsschutz nach Elterngeld - RHW, 02.05.2010, 21:20
- Re: Mutterschaftgeld bei befristetem Vertrag -
Czauderna,
29.04.2010, 16:11