Re: Stiefkinder (Gesetzliche Krankenkassen)

Christian @, Dienstag, 24.02.2009, 23:27 (vor 5752 Tagen) @ Hillenbrand

Hallo ....

bei der Geschichte mit der Siefkinderregelung kommen einige Probleme auf Sie zu.

Es geht um das Brutto des neuen Ehemannes. Außerdem besteht die Frage, Sind Sie selbst Versicherungspflichtig beschäftigt oder nicht?

Ohne diese fragen besteht keine Möglichkeit eine verlässlichse Aussage bezüglich der Versicherung des Kindes zu tätigen.

mfg

Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum